Ich werde immer bemüht sein, den Abholtermin einzuhalten, will dieses jedoch aus diversen Gründen nicht garantieren. Liegt der Fertigstellungstermin vor dem vereinbarten Abholtermin, ist das Vogelobjekt vom Besteller nach Terminrücksprache entsprechend eher abzuholen.
Meldet sich ein Besteller NICHT bis zu seinem (von ihm) eingetragenen Liefertermin, behalte ich mir vor, das Objekt anderweitig zu verkaufen !